Änderungen beim Bezahlen in Online-Shops
Die große Bezahlungsapokalypse ist vorerst ausgeblieben. Nach der Ankündigung der EU, die neue Zahlungsrichtlinie PSD2 ab 14. September 2019 geltend zu machen, herrschte gerade bei kleinen Online-Shop-Anbietern Panik. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) machte allerdings einen Aufschub in Österreich bis zum 31. Dezember 2020 gültig. Bis dahin muss die Umstellung auf doppelte Kundenauthentifizierung erfolgt sein. Aber was steckt eigentlich hinter dieser Maßnahme?
Zweifache Identifizierung beim Bezahlen und Banking
Viele E-Banking-User werden in den letzten Wochen und Monaten bereits gröbere Umstellungen bemerkt haben. Fast jede Bank arbeitet mittlerweile mit einer eigenen App zur Authentifizierung von geplanten Überweisungen und anderen Banktätigkeiten. Diese doppelte Kundenauthentifizierung soll die Sicherheit bei Online-Bezahlungen deutlich erhöhen. Reichten bislang bei Bankgeschäften ein einfacher PIN oder TAN bzw. die grundlegenden Kreditkartendaten im Webshop, so erfordert die PSD2 nun eine weitere Form der Authentifizierung. Dies kann ein zusätzlicher TAN, ein Fingerabdruck per Smartphone, Gesichtserkennung oder ein spezielles Passwort sein – die jeweilige Maßnahme obliegt dem Anbieter.
Warum ist PSD2 problematisch für Online-Händler?
Eigentlich wurde diese EU-Richtlinie bereits 2015 verabschiedet – kein Problem für Webshops, oder? Mitnichten, denn erst im März 2018 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsicht (EBA) technische Details dazu, die Klärung sich daraus ergebener Fragen zog sich ebenfalls mehrere Monate. Während große Anbieter entsprechende Anforderungen relativ schnell umsetzen können, ist das für kleine Händler eine Kostenfrage, was somit den dominanten Shops in die Hände spielt. Die Fristverlängerung durch die FMA ist daher als Chance zu sehen, alles für Alternativen zur Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift einzurichten. Kurzum: Jetzt ist der Handel am Zug.
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