Warum Webshops 2025 barrierefrei sein müssen
Ab 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das eine EU-Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsländern und damit auch in Österreich, umsetzt. Dieses sieht vor, das Internet barrierefreier zu machen. Ziel ist es vor allem, Menschen mit Einschränkungen leichteren Zugang zu Online-Dienstleistungen und -Angeboten zu verschaffen. Das schließt selbstverständlich auch die Barrierefreiheit von Online-Shops mit ein.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Webshops von der Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen sind. Verpflichtet dazu sind Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Euro haben.
Zwar fallen viele Betreiber von Online-Shops nicht in diese Kategorie, dennoch kann die Einführung des Barrierefreiheitsgesetzes ein guter Anlass sein, um den eigenen Shop neu zu gestalten und auf Barrierefreiheit zu prüfen.
Worauf kommt es bei Barrierefreiheit im Webshop an?
Zugegeben die rechtlichen Vorgaben, was genau unter Barrierefreiheit zu verstehen ist, sind recht weit gefasst und geben keine konkrete Anleihe, was als ausreichend barrierefrei gilt und was nicht. Es ist jedoch nützlich, den Webshop hinsichtlich folgender Punkte zu überprüfen:
- Menüführung: ist die Navigation im Onlineshop intuitiv und einfach möglich oder eher verwirrend und verschachtelt? Eine klar strukturierte Menüführung hilft auch Menschen ohne Einschränkungen, schneller das zu finden, was sie suchen.
- Klare Inhaltsgestaltung: Sind die Texte, Bilder und andere Medien klar verständlich und so gestaltet, dass sie einfach wahrzunehmen und zu erfassen sind? Barrierefreiheit bedeutet vor allem auch, Inhalte in leicht verständlicher Sprache wiederzugeben.
- Kontraste und Farbgebung: ist zu wenig Kontrast im Shop gegeben, fällt es vor allem Menschen mit Sehbeeinträchtigungen schwer, sich durch den Online-Shop zu bewegen. Daher ist auf ausreichende Kontraste und entsprechende Farbgestaltung zu achten. Gute Lesbarkeit sollte vor allem auch für die verwendeten Schriftarten gegeben sein.
- Multiple Wahrnehmbarkeit: Das Barrierefreiheitsgesetz sieht eine Webseite dann als ausreichend barrierefrei vor, wenn die Inhalte auf mehrfache Art und Weise wahrgenommen und bedient werden können. So sollte der Online-Shop für Vorlesefunktionen vorbereitet sein, aber z.B. nicht nur über die Maus, sondern auch über die Tastatur gesteuert werden können. Inhalte in Videos oder Bildern sollten zusätzlich auch in Textform angeboten werden. So sollten etwa Untertitel verwendet werden, aber auch Alt-Texte für Bilder.
Mobile Nutzung von Online-Shops
Zur Barrierefreiheit zählt auch, Online-Shops auf unterschiedlichen Geräten nutzen zu können. Das bedeutet, dass die Webseite nicht nur auf Desktops gut dargestellt werden soll, sondern der Zugang soll auch über Tablets, Smartphones und andere Geräte einfach möglich sein. Der beste Weg, das sicherzustellen, besteht darin, ein responsives Design zu nutzen. Dieses passt sich an die jeweilige Bildschirmgröße an und bietet bei Bedarf eine alternative Menüführung, die auf Touchscreens abgestimmt ist.
Die Vorteile eines barrierefreien Webshops
Der vorrangige Vorteil eines barrierefreien Webshops besteht darin, dass dem Gesetz Genüge getan wird, das ab 2025 Barrierefreiheit für Webseiten ohnehin vorschreibt. Doch darüber hinaus kann die barrierefreie Gestaltung einem Online-Shop einen regelrechten Boost verleihen. Denn nichts ist abschreckender als ein Webshop, in dem sich Kunden nicht zurechtfinden oder der nicht einfach bedienbar ist. Schnell steigen diese aus und wechseln zu einem anderen Shop. Indem die Inhalte leicht wahrnehmbar, die Navigation klar gestaltet und Bedienbarkeit auf allen Geräten möglich gemacht wird, kann direkten Einfluss auf das Umsatzwachstum haben.
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