Aktuell scheinen sich Berichte über Abmahnungen für die Verwendung von kostenpflichtigem Bildmaterial zu häufen. Nutzungsrechte sind eine knifflige Sache, freie Inhalte so und so mit Vorsicht zu genießen. Wenn Bildmaterial zur Einbindung angeboten wird, ist dies unbeschränkt möglich? Und darf man sich Inhalte einfach zusammenkopieren, nur weil sie verfügbar sind? Das Urheberrecht im Internet hat so manche Tücken, bei entsprechender Rechtskenntnis und gewissenhaftem Vorgehen aber gar nicht so problematisch.
Rechtssicherheit erlangen
Einfach wild aus dem Netz zusammenkopieren und beliebiges Bild- und Tonmaterial einbauen, kann also fatal sein und, wenn auch noch selten, mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Um Inhalte, vor allem Bilder, von Dritten bedenkenlos nutzen zu können, muss eine Erlaubnis im Rahmen eines Lizenzvertrags vorliegen. Dabei wollen der Umfang und die Dauer gesondert festgelegt werden. Ist eine kostenlose, uneingeschränkte Nutzung möglich, wie es manche Bild- und Fotoportale anbieten, so sind dennoch entsprechende Lizenzbedingungen (z.B. Copyright- und Quellenangaben) einzuhalten.
Ein Blick ins Urheberrecht
Dieses Zustimmungsbedürfnis ist im Urheberrechtsgesetz allerdings mit gewissen Ausnahmen behaftet. Neben den diffizilen Themengebieten der Parodie und Satire lässt das Zitatrecht hingegen weitere Freiheiten zu, sofern die Quelle des Zitats – Urheber und Online- bzw. Offline-Fundstelle – entsprechend angegeben wird. Wichtig:
- Zitat nicht bearbeiten oder verändern
- Zitat muss öffentlich verfügbar, d.h. publiziert sein
- Zitat darf nur unterstützende Funktion aufweisen und nicht um seiner selbst willen eingesetzt werden
- Verbindung zwischen Zitat und eigentlichem Content muss hergestellt werden
Somit gilt: Wer mit einer gewissen Sorgfalt vorgeht, sollte Konflikte mit dem Urheberrecht vermeiden. Verwenden Sie nur Inhalte, die entsprechend lizensiert wurden, fragen Sie gegebenenfalls bzw. Nutzungsrechten und Nutzungsdauer nach, und kopieren Sie nicht einfach wild aus dem Netz zusammen. Mit entsprechender Gewissenhaftigkeit ist das Urheberrecht alles andere als gruselig.
Quelle: t3n.de
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