Facebook-Like-Button rechtswidrig?

Das ist passiert

Die Verbraucherzentrale NRW (Nordrhein-Westfalen) hatte gegen die Website Fashion ID, Teil des Mode-Unternehmens Peek & Cloppenburg, geklagt, weil das Page-Plugin die Zahl der Facebook-Fans der Website auf selbiger eingeblendet hatte. Dafür wurden die IP-Adressen der Nutzer an das Plugin übertragen. Nach Ansicht des Düsseldorfer Landesgerichts handelt es sich dabei um personenbezogene Daten, die ohne Nutzereinwilligung gesammelt wurden. Der vorhandene Hinweis in der Datenschutzerklärung war deswegen nicht ausreichend.


Macht dieses Urteil Mode?

Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig und kann vom Beklagten noch angefochten werden. Möglicherweise könnte der Rechtsspruch aber Mode machen und andere Gerichte zu ähnlichen Urteilen verleiten. Je nach Auslegung und potentiellen Folge-Verfahren könnte somit auch der Like-Button in Gefahr geraten.


2-Klick-Lösung gegen Abmahnung

Fashion ID hat auf das Urteil bereits reagiert und die sogenannte 2-Klick-Lösung eingeführt. So müssen Nutzer nun erst per Klick das Facebook-Plugin aktivieren, damit sie Daten und Aktivitäten auf der Social-Media-Plattform teilen können. Diese Variante könnte die Zukunft des klassischen Like-Buttons darstellen, gerade falls entsprechende weitere Verfahren Mode machen und zu einer wahren Abmahnungswelle führen sollten.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihr Facebook-Page-Plugin entsprechend umstellen können? Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Datenschutzerklärung sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt? Ihre pinzweb Werbeagentur GmbH & Co KG hilft gerne weiter und begrüßt Sie zu einem
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Autor: Oliver Resl

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