Welche kreativen Leistungen können gefördert werden?
Der Kernbereich der kreativwirtschaftlichen Leistungen, die in das Feld des Kreativwirtschaftsschecks fallen, umfasst:
- Design
- Architektur
- Grafik
- Werbewirtschaft
- Kunstmarkt
- Musikwirtschaft und Musikverwertung
- Multimedia und Spiele
- Medien- und Verlagswesen
- Mode
- Audiovision und Film bzw. Filmverwertung
Um in den Bereich der Förderungsfähigkeit zu fallen, müssen diese Leistungen für Umsetzung, Vermarktung und Entwicklung innovativer Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen verwendet werden.
Das gilt es zu beachten
Aus welcher Branche die österreichischen Klein- und Mittelunternehmen kommen, ist für den Kreativwirtschaftsscheck 2015 komplett unerheblich. Allerdings werden Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2015 gegründet worden sind, in diesem Jahr nicht berücksichtigt. Pro einreichender Partei ist nur ein Antrag gestattet. Bei mehreren Anträgen werden alle Anträge im Vorfeld ausgeschlossen. Im Rahmen der Antragstellung sind die kreativwirtschaftlichen Partner sowie eine Projektbeschreibung in allen Details anzugeben. Darunter fallen Inhalt und Ziele, Innovationscharakter und die tatsächliche kreativwirtschaftliche Leistung, die für das jeweilige förderungsbeanspruchende Projekt zu erbringen ist.
Als Partner für kreative Projekte auf dem Web- und Werbesektor steht Ihnen die Full-Service-Internetagentur pinzweb.at gerne zur Seite. Ideen, die sich für künftige Auflagen des Kreativwirtschaftsschecks des ams eignen könnten, werden gemeinsam erarbeitet und in die Tat umgesetzt. Auch bei der Einreichung für den Kreativwirtschaftsscheck kommt Ihnen fachkundige Hilfe zu. Gerne treffen wir uns mit Ihnen zu einem
kostenlosen Beratungsgespräch.