Wie App- und Nutzerdaten bei US-Behörden landen
Dass viele Betreiber und Apps ordentlich Daten aufzeichnen, ist leider nichts Neues und selbst in Zeiten der DSGVO nicht komplett vermeidbar. Der durchaus florierende Handel mit persönlichen Infos, mit Standortdaten und Nutzerinformationen sollte ebenfalls keine große Überraschung sein. Wo diese Daten jedoch landen, dürfte durchaus verwundern. So zeigen verschiedene Berichte, dass sich US-Behörden fleißig bei solchen Informationen bedienen und diese unter anderem zur Strafverfolgung nutzen.
App-Daten für Polizeibehörden
Das US-Magazin Vice erhielt Einblick in einen Vertrag zwischen dem amerikanischen Secret Service und dem Daten-Broker Babel Street. Demnach holte sich die Behörde für knapp zwei Millionen Dollar Infos von Produkten, die unter anderem diverse soziale Medien auswerten und Lokalisierungsdaten bereitstellen. Diese Daten stammen wohl von einer Vielzahl von Apps, welche verdeckt abspeichern und übermitteln. Die Datenbanken sind groß, Transparenz hingegen Mangelware. Für den Secret Service, aber auch die Einwanderungsbehörde ICE oder die Steuerbehörde IRS, um ein paar Beispiele zu nennen, bietet sich somit die Möglichkeit zur Datenanforderung, selbst wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt. Was genau erfasst wird, bleibt unklar. Smartphone-Hersteller versuchen solchen Datenschleudern einen Riegel vorzuschieben. Apple verlangt ab iOS 14 eine explizite Nutzereinwilligung für den Zugriff auf die Geräte-Werbe-ID, während Google den Zugang zu den Geodaten einschränkt.
Google gibt weiter, löscht aber nicht
Um gleich beim König der Suchmaschinen zu bleiben: Auch Google gibt Daten weiter in einer etwas eigentümlichen Weise. So fand die britische Tageszeitung The Guardian bei der Analyse interner Polizeidokumente heraus, dass Google detaillierte Nutzerinfos an US-Strafverfolger weiterleitet, selbst jedoch nicht gegen Beiträge vorgeht, welche gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Dies betreffe, so der Guardian, vornehmlich User, die sich rechtsextrem geäußert oder online mit Gewalt gedroht hätten. Zur freiwilligen Datenübermittlung zählen die Online-Aktivitäten des Nutzers, E-Mail-Adressen und Postanschriften sowie Login-Daten samt IP-Adressen. Kopien der Kommentare – beispielsweise beim Google-Dienst YouTube – sind ebenso häufig inkludiert. Laut Google wurden solche Berichte durch Nutzung der normalen Meldefunktion veranlasst. Zumindest umstritten: Hasspostings werden zwar an die Behörden übermittelt, allerdings nicht gelöscht. Nicht umsonst gab und gibt es Vorwürfe, Google schiebe einzig die Verantwortung ab, ohne aktiv gegen Hass im Netz vorzugehen, und biete keine Lösung für dieses ernste Problem.
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